Super Betreiber. Wir sind Camping- Anfänger und unser Wahl, durch Zufall, fiel auf diesem Campingplatz:  ich wünschte, sie wären alle so!

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GREEN CAMPING ALTANEA - VERORDNUNG

Art. 1 Primärnorm.

Eintritt und Aufenthalt in Campingplatz beinhalten die volle Akzeptanz und Einhaltung dieser Verordnung und alle anderen Regeln dass das Management angemessen für das bessere Funktionieren des Campingplatzes Ausgabe hält. Kunden werden bitte gebeten, unsere Regeln hier zu lesen.

Art. 2 Ausschluss.

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die ihrer Meinung nach gegen die Verordnung verstoßen oder den anderen Gäste dem Personal schaden, auszuschließen. 

Art. 3 Registrierung.

  1. Jeder, der den Campingplatz betreten möchte, muss über die entsprechende Genehmigung der Geschäftsleitung verfügen. Der Gast muss bei der Ankunft ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) abgeben.Personen, die auf dem Campingplatz ohne die nötigen Genehmigungen überrascht werden, werden wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, von Campingplatz diejenigen zu entfernen, die ohne Anmeldung angetroffen werden.

  2. Zur Zeiten Hochsaison müssen Die Gäste ein ausgehändigtes Identifikationsarmband tragen, das bei der Ankunft geliefert werden.

  3. Besucher dürfen den Campingplatz zu den vorgesehenen Uhrzeiten, von 8.00 bis 21.00 Uhr, betreten. Besucher, die mehr als zwei Stunden aus dem Campingplatz verbringen, müssen den aktuellen Preis für den ganzen Tag zahlen. Besucher, die auf dem Campingplatz Einrichtungen, wie Schwimmbad oder Duschen, verwenden möchten, müssen den Preis für den ganzen Tag zahlen.

  4. Eine weitere Verlängerung des Aufenthalts muss von der Geschäftsleitung genehmigt werden, um den Meldeschein der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit zu unterschreiben.

  5. Besucher müssen am Ende des Aufenthalts die Gebühr zahlen.

  6. Wenn die Personenzahl die maximale Kapazität der Unterkunft überschreitet, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, den Zugang zum Campingplatz zu verweigern.

  7. Aufgrund der Vorschriften des Datenschutzgesetzes können eingehende Anrufe oder andere Anfragen oder Informationen über die Gäste in der Ferienanlage nicht vermittelt oder ausgeführt werden, wenn keine entsprechende Genehmigung des Gasts vorliegt.

Art. 4 Abreise.

Die Stellplätze müssen bis 22.00 Uhr, die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr verlassen werden. (von 6. bis 20. August 2016) müssen die Stellplätzes bis 12.00 Uhr verlassen werden). Abreisen nach der genannten Uhrzeit führen zur Berechnung eines weiteren Aufenthaltstags.

Art. 5 Bezahlung und Kaution.

a) Der Gast in den Wohneinheiten muss bei der Anreise, als Kaution, die Summe in Höhe von Euro 100,00 hinterlegen, die ihm bei Rückgabe der Schlüssel der Wohneinheit zurückerstattet wird, wenn alles in Ordnung ist.

b) Der Restbetrag muss bei der Ankunft bezahlt werden.

c) Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den täglichen Gästen mit Zelt oder Wohnmobil / Wohnwagen eine Vorauszahlung zu beantragen.

d) Eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises ist bei der Reservierung zu leisten. Im Fall einer Stornierung der Buchung wird der gezahlte Betrag wie folgt zurückerstattet:

  • mehr als 30 Tage vor der Anreise: 100% der geleisteten Zahlung wird an Sie zurückgegeben

  • von 30 bis 15 Tage vor der Anreise: 50 % der geleisteten Zahlung wird an Sie zurückgegeben

  • wenig als 15 Tag vor der Anreise: 100% der geleisteten Zahlung wird einbehalten.

Art. 6 Umweltschutz und Nachbarn.

  1. Während der Ruhezeiten , von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sollten auf dem Campingplatz Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Verwendung von Geräten, die die anderen Gäste der Anlage stören, vermieden werden. Radio und Fernsehgeräte sind tagsüber auf Mindestlautstärke zu halten. Es ist verboten, innerhalb des Campingplatzes mit dem Auto oder dem Motorrad herumzufahren. In dieser Zeit bleiben auch die Schranken geschlossen. Die Gäste, die nach dem Campingplatz während der Nacht zurückkehren, müssen die Ruhe der anderen Gäste respektieren. Ausnahmsweise für besondere Anlässe, wird die Zeit der Nachtruhe bis 23.30 Uhr verschoben werden.

Es ist verboten:

  • die Vegetation und die Ausrüstung des Campingplatzes zu beschädigen. Umzäunungen aufzustellen; irgendetwas an Pflanzen zu binden oder zu verankern und Seile zu spannen;

  • auf dem Boden Öle, Kraftstoff, siedende oder gesalzene Flüssigkeiten oder Abfallflüssigkeiten zu vergießen oder zu verteilen;

  • auf dem Campingplatz ein offenen Feuer zu machen (z.B. Kerzen, usw.), um Brandgefahren, oder Rauch und Gerüche zu vermeiden.Kocher dürfen nicht bei gefährlichen Bedingungen benutzt werden. Halten Sie immer einen Eimer Sand oder Wasser, um eine Ausbreitung der Flammen zu verhindern;

  • auf die Jagd nach Tieren zu gehen oder Tiere zu schaden auf dem Campingplatz, wie Kaninchen, Hasen, Eichhörnchen, Vögel usw.;

  • Müll zu werfen, ohne ihn zu trennen. Haushaltsmüll muss in die Behälter gegeben und in den vorgesehenen Kästen getrennt werden. Papier und Abfälle müssen in besonderen fest verschlossenen Plastiktüten gelegt werden, bevor sie in den Behälter geworfen werden. Der Campingplatz verfügt über eine Reinigungsservice, aber wir bitten unsere Gäste ihn sauber und ordentlich zu halten.
    Wir bitten unsere Gäste richtig die Sanitäranlagen zu benutzen, weil jeder Sanitärblock hat eine bestimmte Funktion. Verschwendung von Trinkwasser ist nicht zulässig.

  • an den Trinkbrunnen auf den Platz zu waschen oder sich zu waschen oder sie für die Entleerung der chemischen Toiletten zu benützen. Die Entleerung der Toiletten darf ausschließlich in den speziellen Entsorgungsstellen an den Waschhäusern stattfinden. Es ist strikt verboten, die chemischen Toiletten woanders zu entleeren.

  • Die Bewegung von Fahrzeugen müssen auf dem Campingplatz so weit wie möglich begrenzt werden. Auf dem Campingplatz ist die Geschwindigkeit auf 5 km/h begrenzt. Fußgänger und Fahrräder haben immer Vorrang.

Übereinstimmung mit den Gesetzen ist verboten:

  • Kerzen- oder Gasbeleuchtung; außerhalb der außerhalb der zuständigen Bereiche Feuer machen und Grill nutzen. Gasherde und Grill müssen richtig verwendet werden, um zu vermeiden, dass sie mit brennbaren Materialien in der Nähe in Berührung kommen;

  • unbeaufsichtigtes Feuer zu verlassen;

  • die Vewendung von elektrischen oder Gas Geräten ohne CE-Kennzeichnung;

  • am Pool rauchen;

Art. 7 Parken

  1. Der Zugang zum Parkplatz ist nur für Camper regelmäßig bei der Ankunft registriert.

  2. Die Fahrzeuge müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des eignes Stellplatzes untergebracht werden, sofern nicht anders angegeben.

  3. Es ist steng verboten, innerhalb der freien Stellplätzen oder gemeinsamen Räumen zu parken. Es ist jedoch einen kurzen Halt erlaubt, um die Fahrzeuge zu laden und entladen. Die Kraftfahrzeuge und die Motorräder, die außerhalb des Stellplatzes geparkt werden, werden auf Kosten und Verantwortung des Eigentümers entfernt.

Art. 8 Stellplätze.

  1. Stellplätze verfügen über Stromanschluss (6 Ampere) sowie über Wasseranschluss. Der Wasserabfluss ist nicht für alle die Stellplätze garantiert. In diesem Fall ist streng verboten, ihn ausdrücklich ohne die Zustimmung der Direktion erstellen.

  2. Es ist verboten, Änderungen und außerordentliche Wartung auf die Stellplätzen zu machen; in diesem Fall behält die Geschäftsleitung sich das Recht vor, den verantwortlichen Personen mit den verbundenen Kosten für den Schaden zu belasten.

  3. Es ist verboten, die Installation von Waschmaschinen und Geschirrspülern innerhalb der Stellplätze. Auch in diesem Fall behält die Geschäftsleitung sich das Recht vor, den verantwortlichen Personen mit den verbundenen Kosten für den Schaden zu belasten.

  4. Jegliche Form der Untervermietung von Stellplätzen ist untersagt.

Art. 9 Pool.

  1. Der Pool ist ausschließlich für Kunden des Camping und alle zahlende Gäste vorbehalten.

  2. Die Geschäftsleitung haftet nicht für die Verwendung von Pool, die erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr.

  3. Während der Schließzeit des Pools, die durch das entsprechende Zeichen angezeigt wird, ist streng verboten, den Eingang zum Pool.

  4. Der Zugang muss über das Fußbad geschehen und Badeschuhe müssen draußen gelassen werden.

  5. Im Poolbereich ist der Konsum von Essen und Getränken verboten.

  6. Kinder von unter 12 Jahren müssen von ihren Eltern begleitet werden.

  7. Während der normalen und / oder außerordentliche Wartung, ist der Eingang zum Pool nicht erlaubt.

  8. Rauchen ist am Pool nicht gestattet.

  9. Es ist verboten, Tieren in Poolbereich zu bringen.

  10. Es ist verboten, Ihre eigenen Liegestühle im Pool zu bringen. Sie können nur diejenigen, die auf dem Campingplatz zur Verfügung stehen, nutzen.

Art. 10 Minderjährigen.

Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlich verantwortlichen Erwachsenen ist der Zutritt auf den Campingplatz untersagt. Kinder müssen begleitet werden, wenn sie die verschiedenen Anlagen (Sportanlagen , Spielplatz, etc.) benützen und auf die Toiletten. Wenn sie das Fahrrad benutzen, müssen sie mit moderater Geschwindigkeit fahren. Die Teilnahme an Veranstaltungen (Wettbewerbe, Spiele) sind unter der Verantwortung der Eltern.

Art. 11 Tiere.

  1. Hunde sind erlaubt, wenn:

    • diese Verordnung beim Eintritt akzeptiert und unterzeichnet ist;

    • sie über ihren Impfpass und eine Kopie der Gesundheitsbescheinigung verfügen;

    • sie an der Leine (und mit Maulkorb für aggressive Hunde nach der Verordnung 03.03.2009 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik ) geführt werden.

    • sie für ihre physiologischen Bedürfnisse, die sofort gereinigt werden müssen, außerhalb des Campingplatzes gebracht werden.

  2. Katzen sind erlaubt, wenn sie im Träger transportiert werden.

  3. Es ist verboten, die Tiere in die öffentlichen Bereiche und in den Sanitäranlagen zu bringen.

  4. Katzen und andere Haustiere dürfen außerhalb des Stellplatzes und der Wohneinheiten nicht frei gelassen werden, um die Nachbarn nicht zu stören.

  5. Katzen und andere Haustiere dürfen innerhalb der Wohneinheiten nicht allein gelassen werden.

  6. Tiere, die nicht ruhig sind, sind auf dem Campingplatz erlaubt.

  7. Die Eigentümer haften für mögliche Schäden an Dritten oder an Anlagen des Campingplatzes.

Art. 12 Persönliche Habe.

Die Geschäftsleitung haftet nicht für etwaigen Diebstahl von Wertgegenständen oder Schäden an der Campingausrüstung.

Art. 13 Haftung und Versicherung.

Das Unternehmen CAMPING CAORLE S.R.L. als Eigentümer, und die Firma MDB Ltd., als Geschäftsleitung von Altanea Green Campingplatz haften nicht für Schaden: die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen (Feuer, Hagel, Gewitter, Südweststrom, Tornados, Überschwemmungen) und auch durch Pflanzen oder andere Ursachen, die nicht auf die Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des Campingplatzes zurückzuführen sind, verursacht wurden. Sie haften nicht für Schäden durch plötzliche Unterbrechungen von Gas-, Wasser- und Stromversorgung. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, (mit den verbindungen Kosten zu belasten) gefährliche Struktur, während oder als Folge der Ereignisse als Feuers oder übermäßige Wind und Regen, auch in Abwesenheit der Eigentümer und ohne vorherige Ankündigung zu ihnen, zu entfernen.

Art. 14 Änderungen der Verordnung.

MDB Company srl, als Geschäftsleitung von Camping Altanea, behält sich das Recht vor, diese Verordnung, als Folge der Vorschriften durch Behörden (Konsortium der Rekultivierung, Öffentliche Sicherheit, Region, Provinz, Gemeinde,örtliche, Gesundheitsbehörde, usw.) und/ oder des gesunden Menschenverstands, zu ändern.

Art. 15 Gerichtsstand.

Für alle Streitigkeiten ist das Gericht von Venedig zuständig. Gast verzichtet ausdrücklich auf die Zuständigkeit eines anderen Justizbehörde.

Art. 16.

Für alles, was nicht ausdrücklich in dieser Verordnung vorgesehen ist, gelten die Gesetzbestimmungen.

 

Die Geschäftsleitung

Altanea Green Camping